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Gästeführungen des TSV Goßmannsdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A) Allgemeines
 
1. Der Gästeführer des TSV Goßmannsdorf ("Hugo, der Handwerker"/Rad-Führungen) verpflichtet sich nach Maßgabe der unter www.tsvgossmannsdorf.com/fuehrungen genannten Rahmenbedingungen (Dauer, Art etc.), von ihm beauftragte Gästegruppen durch Goßmannsdorf oder mit dem Rad auf den ausgeschriebenen Touren zu führen. Dabei hat er darauf zu achten, dass seine Ausführungen stets verständlich sind.

2. Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Gästeführungen durch den TSV besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz jedweder Art - weder gegenüber dem Gästeführer noch dem TSV Goßmannsdorf - zum Beispiel für den Fall, dass eine vereinbarte Führung nicht zustande kommt oder vereinbarte Extra-Regelungen nicht eingehalten werden können.

3. Der TSV-Gästeführer ist bei der Ausgestaltung der Führungen nicht weisungsgebunden. Wünsche des Auftraggebers sollen allerdings so weit wie möglich berücksichtigt werden.

4. Die maximale Teilnehmerzahl der Führungen liegt bei 40 Personen, die Mindestzahl bei 5 ("Hugo, der Handwerker") bzw. bei 10 Personen (Rad-Touren). Besondere Gruppenkonstellationen können individuell vereinbart werden.

5. Die Führungen finden in deutscher Sprache statt.

6. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt - es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren spontan anderes.

7. Entstehen dem TSV-Gästeführer Mehrkosten aufgrund von Wünschen des Auftraggebers, so sind diese Mehrkosten an den TSV-Gästeführer vor Führungsbeginn zusätzlich zum Honorar in bar zu entrichten.

8. Die Führungen sind Veranstaltungen des Vereins TSV Goßmannsdorf 1896. Die Gebühren/Einnahmen gehen ausschließlich auf dessen Konto.



B) Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Gewünschte Führungen durch den TSV-Gästeführer sind per E-Mail an tsvgossmannsdorf@gmail.com anzumelden.
Auf diesem Weg vereinbarte Führungen richtet der TSV-Gästeführer allein für den TSV Goßmannsdorf 1896 e.V. aus.

2. Ist der TSV-Gästeführer nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Führung abzusagen. Die vereinbarte Gebühr ist dann nicht zu entrichten. Beachte hierzu Punkt A.2.
Nimmt der Auftraggeber die Führung trotz der Verspätung des TSV-Gästeführers an, so hat er die volle Gebühr zu entrichten. Er hat das Recht, die Führung trotz der Verspätung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. 

3. Der Auftraggeber kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn von seinem Auftrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Er soll diesen Rücktritt per Mail (siehe B.1.) oder fernmündlich kundtun.

4. Die Gebühr für die Führung ist vom Auftraggeber in voller Höhe und in bar an den TSV-Gästeführer zu entrichten - vor Führungsbeginn am Treffpunkt. Der Auftraggeber kann vom TSV-Gästeführer eine Quittung verlangen.

5. Muss die Führung aufgrund von Umständen, die keine Seite zu vertreten hat (z.B. plötzliches Unwetter), abgebrochen werden, so hat der Auftraggeber das Honorar nur anteilig zu entrichten. Eine Rückerstattung des entsprechenden Betrages durch den TSV-Gästeführer erfolgt vor Ort.



C) Rechte und Pflichten des TSV-Gästeführers

1. Der TSV-Gästeführer kann Führungen ablehnen, wenn unmittelbar vor Führungsbeginn die Gruppengröße wesentlich unter- oder überschritten wird (siehe A.4.). Das Ermessen hierbei liegt beim TSV-Gästeführer, wobei eine Einigung in beiderseitigem Interesse anzustreben ist.

2. Fällt eine Führung im Sinne von C.1. aus oder findet sie im Sinne von C.1., Satz 2 trotzdem statt, so hat der TSV-Gästeführer Anspruch auf die volle Höhe des vereinbarten Honorars.

3. Entrichtet der Auftraggeber das Honorar nicht vorab (B.4.), so kann der TSV-Gästeführer die Führung kurzfristig absagen. Der Anspruch auf das Honorar bleibt in voller Höhe bestehen. Es ist dann innerhalb von 5 Werktagen an den TSV-Gästeführer zu bezahlen.

4. Der TSV-Gästeführer kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn von seinem Auftrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Er kann diesen Rücktritt per Mail oder fernmündlich gegenüber dem Auftraggeber kundtun.

5. Verlängert oder erweitert der TSV-Gästeführer eine vereinbarte Führung, so hat er keinen Anspruch auf weiteres Honorar.

6. Der TSV-Gästeführer hat maximal 20 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn auf den Auftraggeber am vereinbarten Treffpunkt zu warten.


D) Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Der TSV-Gästeführer und der jeweilige Auftraggeber verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.


TSV Goßmannsdorf
Goßmannsdorf, 1. März 2023

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